Spezifische Altersarmut Ost durch Korrektur der Rentenüberleitung beheben (BT-Drs.18/1644)

Die Überleitung der Alterssicherungssysteme der DDR in das bundesdeutsche Recht Anfang der 1990er Jahre war eine große und komplexe Aufgabe. Allerdings gibt es zahlreiche Menschen, die das Rentenüberleitungsgesetz (RÜG)
einschließlich des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes (AAÜG) als Geringschätzung ihrer Lebensleistung ansehen. Ursächlich dafür ist, dass verschiedene DDR-Regelungen nur vorübergehend weiter galten, dass Lücken bei der Überführung entstanden und dass zugesagte Ansprüche teilweise liquidiert wurden.

Beabsichtigte und unbeabsichtigte Auswirkungen des Betäubungsmittelrechts überprüfen (BT-Drs. 18/1613)

Vor kurzem hat hat eine Resolution von Strafrechtsprofessorinnen und -professoren Aufsehen erregt, in der die Eignung der Drogenprohibition infrage gestellt und eine Überprüfung der Wirksamkeit des Betäubungsmittelrechts
gefordert wird. Mit 122 Unterzeichnungen wird diese Resolution von fast der Hälfte aller deutschen Strafrechtsprofessorinnen und -professoren unterstützt (http://www.schildowerkreis.de/themen/Resolution_deutscher_Strafrechtsprofessorinnen_und_%E2%80%93professoren_an_die_Abgeordneten_des_Deutschen_Bundestages.php). Zum Unterstützerkreis gehört außerdem ein ehemaliger Bundesverfassungsrichter und alle Mitglieder der Neuen Richtervereinigung sowie die Mitgliedschaft der Deutschen Strafverteidigervereinigung.

Verhandlungen über die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen – Neustart ohne Drohungen und Fristen (BT-Drs. 18/1615)

Die Europäische Union (EU) will bis Herbst 2014 die Verhandlungen, die sie seit 2002 mit afrikanischen Ländern über Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (engl. Economic Partnership Agreements, EPAs) führt, abschließen. Mit dem
Abschluss der EPAs sollen sich die afrikanischen Länder u. a. zum Abbau von Import- und Exportzöllen und zur Liberalisierung ihrer öffentlichen Beschaffungsmärkte verpflichten. Damit würden wichtige entwicklungspolitische Steuerungsmöglichkeiten der afrikanischen Regierungen zugunsten des freien Marktzugangs für europäische Konzerne preisgegeben.

Schutzbedarf von Roma aus Westbalkanstaaten anerkennen (BT-Drs. 18/1616)

Die Bundesregierung will die Westbalkanländer Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina mit einer Gesetzesänderung als sichere Herkunftsstaaten einstufen (Bundestagsdrucksache 18/1528). Diese Maßnahme zielt vor allem auf Roma-Flüchtlinge ab, denn mehrheitlich sind die Asylsuchenden aus diesen Ländern Roma, im Falle Serbiens zu über 90 Prozent. Deren oft existenzielle Notlage, systematische politische, wirtschaftliche und soziale Ausgrenzung und rassistische Diskriminierungen werden somit qua Gesetz negiert. Die gesetzgeberische Unterstellung eines vermeintlichen Asylmissbrauchs bestätigt und fördert zudem verbreitete antiziganistische Vorurteile in der Bevölkerung. Von der Einstufung betroffenen sind aber auch z.B. Homo- und Transsexuelle, die von Anfeindungen, Diskriminierung und Gewalt bedroht sind.

Bundestagsmehrheit nutzen – Pille danach jetzt aus der Rezeptpflicht entlassen (BT-Drs. 18/1617)

In der weit überwiegenden Anzahl der europäischen Länder kann die „Pille danach“ auf Basis des Wirkstoffs Levonorgestrel rezeptfrei und komplikationslos in Apotheken gekauft werden. Im Gegensatz zu den Nachbarländern ist der Zugang zu diesem Medikament in der Bundesrepublik Deutschland an eine ärztliche Verschreibung gebunden. Für die betroffenen Frauen führt dies zu einer höchst unbefriedigenden Situation, für die es keine tragfähige Begründung gibt und die deshalb dringend änderungsbedürftig ist.

  • Azize Tank, MdB

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  • Parlamentarische Initiativen

    Fachgespräch „Wie weit noch zur Verwirklichung des Sozialen Menschenrechts auf ein Höchstmaß an Gesundheit?“ im Haus der Demokratie und Menschenrechte

    Wie weit noch zur Verwirklichung des Sozialen Menschenrechts auf ein Höchstmaß an Gesundheit lautete der Titel des Fachgesprächs am 4. Juli, ausgerichtet von Azize Tank, MdB, Sprecherin für Soziale Menschenrechte der Linksfraktion im Bundestag in Kooperation mit der Eberhard-Schultz-Stiftung für Soziale Menschenrechte und Partizipation.

    Lügen haben kurze Beine! Falsche Behauptungen der SPD bei Angriff auf Soziale Grundrechte!

    Die Kollegen der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD waren sichtbar entrüstet und an einem wunden Punkt getroffen. Es reicht nämlich nicht von „sozialer Gerechtigkeit“ zu schwadronieren und die Menschen in der Bundesrepublik zugleich als unmündige Objekten dem Zugriff einer verfehlten Sozialpolitik auszuliefern.

    Dies bestätigt einmal mehr, dass einklagbare Soziale Menschenrechte eine Notwendigkeit darstellen. Nur so kann das Vertrauen in das Grundgesetz und die demokratischen Institutionen zurückgewonnen werden. Den Herausforderungen einer globalisierten Welt muss sich auch die SPD stellen, die mit der Agenda 2010 für soziale Verwerfungen selbst verantwortlich ist. Ein derart ignorantes Verhältnis zu Sozialen Menschenrechten widerspricht nicht nur den längst von der Bundesregierung eingegangenen völkerrechtlichen Verpflichtungen sondern auch der deutschen Verfassungstradition.

    Die LINKE will einklagbare Soziale Grundrechte im Grundgesetz verankern

    Die im UN-Sozialpakt, der Europäischen Sozialcharta und der EU-Grundrechtecharta verankerten Sozialen Menschenrechte sind im Gegensatz zu den bürgerlichen und politischen Menschenrechten nicht als Grundrechte im Grundgesetz verankert. Deshalb können sie nicht mit einer Verfassungsbeschwerde eingeklagt werden. 68 Jahre nach Verkündung des Grundgesetzes muss diese Lücke endlich geschlossen werden! Deshalb hat die Fraktion Die LINKE. im Bundestag einen Gesetzesentwurf zur Aufnahme Sozialer Grundrechte ins Grundgesetz eingebracht (BT-Drs. 18/10860), der am 18. Mai im Deutschen Bundestag debattiert wird, erklärt Azize Tank, MdB, Sprecherin für soziale Menschenrechte der Bundestagsfraktion DIE LINKE und Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales.

    Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz: Berichterstatter-Gespräch zur Aufnahme Sozialer Grundrechte ins Grundgesetz

    Am 26. April 2017 fand im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages ein erweitertes Berichterstattergespräch zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE „Aufnahme Sozialer Grundrechte ins Grundgesetz“ auf BT-Drucksache 18/10860.

    An dem Expertentreffen nahmen vier Sachverständige teil: Prof. Dr. Dr. h.c. Eberhard Eichenhofer i. R. von der Friedrich-Schiller-Universität Jena/Berlin; Prof. Dr. Michael Brenner Friedrich-Schiller-Universität Jena; Prof. Dr. Hans Michael Heinig Universität Göttingen sowie Prof. Dr. Christian Waldhoff von der Humboldt-Universität zu Berlin.