Kurzzeitig Beschäftigten vollständigen Zugang zur Arbeitslosenversicherung ermöglichen (BT-Drs. 18/2786)
Viele befristet Beschäftigte haben nur noch Arbeitsverträge von kurzer Dauer. 2010 gab es etwa 4,2 Millionen Beschäftigungsverhältnisse, die kürzer als 10 Wochen dauerten. Das waren 14 Prozent der knapp 30 Millionen
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (IAB-Forschungsbericht 9/2012, neuere Daten liegen nicht vor). Viele der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind im Fall von Erwerbslosigkeit nicht durch die Arbeitslosenversicherung abgesichert.
Pille danach jetzt aus der Rezeptpflicht entlassen (BT-Drs. 18/2630)
In der weit überwiegenden Anzahl der europäischen Länder kann die „Pille danach“ auf Basis des Wirkstoffs Levonorgestrel rezeptfrei und komplikationslos in Apotheken gekauft werden. Im Gegensatz zu den Nachbarländern ist der Zugang zu diesem Medikament in der Bundesrepublik Deutschland an eine ärztliche Verschreibung gebunden. Für die betroffenen Frauen führt dies zu einer höchst unbefriedigenden Situation, für die es keine tragfähige Begründung gibt und die deshalb dringend änderungsbedürftig ist.
Wiedereingliederung fördern – Gefangene in die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung einbeziehen (BT-Drs. 18/2606)
Bis heute unterliegen Strafgefangene und Sicherungsverwahrte in der Bundesrepublik Deutschland einer gesetzlichen Arbeitspflicht. Ihre Arbeitstätigkeit wird aber nicht im gleichen Maße sozialrechtlich geschützt wie Arbeit außerhalb der Haft. Nach der derzeitigen Gesetzeslage sind alle Gefangenen zwar ausdrücklich in die Unfall- und Arbeitslosenversicherung (§ 2 Absatz 2 Satz 2 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch SGB VII – sowie § 26 Absatz 1 Nummer 4 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch – SGB III), aber nur ein kleiner Teil ist in die Kranken-, Pflege und Rentenversicherung einbezogen.
Wirtschaftspartnerschaftsabkommen stoppen – Für neue Verhandlungen ohne Druck und Fristen (BT-Drs. 18/2603)
Die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (Economic Partnership Agreements, EPAs), wie sie die Europäische Union (EU) seit über zwölf Jahren mit den Staaten Afrikas, der Karibik und des Pazifik (AKP-Staaten) verhandelt, drohen in ihrer jetzigen Form eine eigenständige, breitenwirksame und nachhaltige Entwicklung in den Partnerländern zu verhindern. Darüber hinaus werden die EPAs die Umsetzung einer von der Afrikanischen Union (AU) beschlossenen afrikanischen Freihandelszone erheblich erschweren.
Änderungsantrag zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz) (Bt-Drs. 18/2019)
Mit der Änderung werden die Ausnahmeregelungen für Beschäftigte unter 18 Jahren und für Langzeitarbeitslose gestrichen. Der gesetzliche Mindestlohn muss die Untergrenze für die Entlohnung in jedem Arbeitsverhältnis sein.