Bundesverantwortung wahrnehmen – Kommunen bei Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern sofort helfen und Kosten der Unterkunft für Hartz-IV-Leistungsberechtigte schrittweise übernehmen (BT-Drs. 18/3573)

Immer weitere Konfliktherde in der ganzen Welt führen dazu, dass mehr Flüchtlinge auch in Deutschland Schutz suchen. Es ist völker- und
verfassungsrechtliche Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland, Flüchtlinge und Asylsuchende aufzunehmen. Auf Kommunen und Länder
kommen dadurch jedoch Kosten zu, die sie mit den für sie bislang zur Verfügung stehenden Finanzmitteln nicht schultern können. Es ist schnellstens eine menschenwürdige und sozial integrierte Unterbringung, Betreuung und Versorgung für Flüchtlinge und Asylsuchende in den Städten und Gemeinden bereitzustellen.

Elektronische Gesundheitskarte stoppen – Patientenorientierte Alternative entwickeln (BT-Drs. 18/3574)

Die digitale Datenspeicherung und -übertragung kann helfen, die Gesundheitsversorgung qualitativ zu verbessern sowie effizienter und sicherer zu gestalten. Voraussetzung ist dafür erstens ein effektiver Schutz vor Datenmissbrauch, zweitens ein akzeptables Kosten/Nutzen-Verhältnis sowie drittens die Wahrung der Selbstbestimmung von Versicherten bzw. von Patientinnen und Patienten. Hierzu bedarf es einer nüchternen und transparenten Analyse von Nutzen, Risiken und Kosten sowie einem vorausschauenden Vorgehen, um die Datensicherheit nicht zu gefährden und das Entscheidende bei der Verwendung von Versichertengeldern nicht aus dem Blick zu verlieren: die Verbesserung der Versorgungsqualität.

Entschließungsantrag zum Entwurf eines Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf (BT-Drs. 18/3454)

Seit 1998 steigt die Zahl erwerbstätiger pflegender Angehöriger deutlich, aber nur jede und jeder zweite pflegende erwerbstätige Angehörige setzt neben der Pflege die Erwerbstätigkeit unverändert fort. Viele reduzieren ihre Erwerbstätigkeit für die Pflege einer nahestehenden Person oder geben sie völlig auf. Frauen tun dies wesentlich häufiger als Männer. Insgesamt werden von den 2,63 Millionen pflegebedürftigen Menschen in der Bundesrepublik Deutschland 1,85 Millionen ambulant und von diesen mehr als 1,2 Millionen ausschließlich durch Angehörige versorgt.

Statt Rente erst ab 67 – Altersgerechte Übergänge in die Rente für alle Versicherten erleichtern (BT-Drs. 18/3312)

Im Zuge der Verabschiedung des Rentenversicherungs-Leistungsverbesserungsgesetzes hat sich die Große Koalition darauf verständigt, darüber zu beraten, wie zum einen das flexible Weiterarbeiten bis zum regulären Renteneintrittsalter (zukünftig ab 67 Jahren) verbessert werden und zum anderen das Weiterarbeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze attraktiver gemacht werden kann. Während die SPD vor allem den Ausstieg vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze für bestimmte Versichertengruppen erleichtern und flexibilisieren will, kann es Teilen der CDU/CSU nicht schnell genug gehen, die Lebensarbeitszeit über die Regelaltersgrenze weiter hinaus zu schieben. So soll doch noch das politische Ziel einer Rente erst ab 70 erreicht werden.

Änderungsantrag zum Entwurf eines Gesetztes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2015 – Einzelplan 11 – Anhebung Arbeitslosengeld (BT-Drs. 18/3305)

Daten des 4. Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung zeigen eine dramatisch ungleiche Verteilung des gesellschaftlichen Reichtums in Deutschland: Der Anteil der reichsten 10 Prozent verfügt über mehr als 50 Prozent des gesamten Vermögens. Gleichzeitig verfügt die untere Hälfte über fast überhaupt kein Vermögen. Die vorübergehenden Einbußen durch die Finanzmarktkrise 2008 haben die Vermögenden schon längst wieder kompensiert. Die Zahl der Menschen in Armut steigt und verfestigt sich. Wer einmal arm ist, bleibt häufiger arm – und hat eine kürzere Lebenserwartung (vgl. Bundesregierung (2013): Lebenslagen in Deutschland. Der Vierte Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung).

  • Azize Tank, MdB

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  • Parlamentarische Initiativen

    Fachgespräch „Wie weit noch zur Verwirklichung des Sozialen Menschenrechts auf ein Höchstmaß an Gesundheit?“ im Haus der Demokratie und Menschenrechte

    Wie weit noch zur Verwirklichung des Sozialen Menschenrechts auf ein Höchstmaß an Gesundheit lautete der Titel des Fachgesprächs am 4. Juli, ausgerichtet von Azize Tank, MdB, Sprecherin für Soziale Menschenrechte der Linksfraktion im Bundestag in Kooperation mit der Eberhard-Schultz-Stiftung für Soziale Menschenrechte und Partizipation.

    Lügen haben kurze Beine! Falsche Behauptungen der SPD bei Angriff auf Soziale Grundrechte!

    Die Kollegen der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD waren sichtbar entrüstet und an einem wunden Punkt getroffen. Es reicht nämlich nicht von „sozialer Gerechtigkeit“ zu schwadronieren und die Menschen in der Bundesrepublik zugleich als unmündige Objekten dem Zugriff einer verfehlten Sozialpolitik auszuliefern.

    Dies bestätigt einmal mehr, dass einklagbare Soziale Menschenrechte eine Notwendigkeit darstellen. Nur so kann das Vertrauen in das Grundgesetz und die demokratischen Institutionen zurückgewonnen werden. Den Herausforderungen einer globalisierten Welt muss sich auch die SPD stellen, die mit der Agenda 2010 für soziale Verwerfungen selbst verantwortlich ist. Ein derart ignorantes Verhältnis zu Sozialen Menschenrechten widerspricht nicht nur den längst von der Bundesregierung eingegangenen völkerrechtlichen Verpflichtungen sondern auch der deutschen Verfassungstradition.

    Die LINKE will einklagbare Soziale Grundrechte im Grundgesetz verankern

    Die im UN-Sozialpakt, der Europäischen Sozialcharta und der EU-Grundrechtecharta verankerten Sozialen Menschenrechte sind im Gegensatz zu den bürgerlichen und politischen Menschenrechten nicht als Grundrechte im Grundgesetz verankert. Deshalb können sie nicht mit einer Verfassungsbeschwerde eingeklagt werden. 68 Jahre nach Verkündung des Grundgesetzes muss diese Lücke endlich geschlossen werden! Deshalb hat die Fraktion Die LINKE. im Bundestag einen Gesetzesentwurf zur Aufnahme Sozialer Grundrechte ins Grundgesetz eingebracht (BT-Drs. 18/10860), der am 18. Mai im Deutschen Bundestag debattiert wird, erklärt Azize Tank, MdB, Sprecherin für soziale Menschenrechte der Bundestagsfraktion DIE LINKE und Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales.

    Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz: Berichterstatter-Gespräch zur Aufnahme Sozialer Grundrechte ins Grundgesetz

    Am 26. April 2017 fand im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages ein erweitertes Berichterstattergespräch zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE „Aufnahme Sozialer Grundrechte ins Grundgesetz“ auf BT-Drucksache 18/10860.

    An dem Expertentreffen nahmen vier Sachverständige teil: Prof. Dr. Dr. h.c. Eberhard Eichenhofer i. R. von der Friedrich-Schiller-Universität Jena/Berlin; Prof. Dr. Michael Brenner Friedrich-Schiller-Universität Jena; Prof. Dr. Hans Michael Heinig Universität Göttingen sowie Prof. Dr. Christian Waldhoff von der Humboldt-Universität zu Berlin.