Tag der Befreiung muss gesetzlicher Gedenktag werden (BT-Drs. 18/4333)

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um – dem Beispiel Mecklenburg-Vorpommerns folgend – dem 8. Mai, an dem im Jahr 1945 auch die Befreiung der deutschen Bevölkerung von der Nazi-Diktatur erfolgte, als Tag der Befreiung den Status eines gesetzlichen Gedenktages zu verleihen.

Gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit für Frauen und Männer durchsetzten (BT-Drs. 18/4321)

Seit nahezu 60 Jahren gilt der Grundsatz des gleichen Entgelts bei gleicher bzw. gleichwertiger Arbeit für Frauen und Männer in der Europäischen Union. Seit bald 20 Jahren ist Deutschland durch den Amsterdamer Vertrag zur Sicherstellung der Entgeltgleichheit verpflichtet. Und seit fast zehn Jahren verbietet auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Entgeltdiskriminierung zwischen den Geschlechtern. Dennoch liegt der Verdienstabstand zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Deutschland seit über 15 Jahren auf einem konstant hohen Niveau von über 20 Prozent. Während andere europäische Länder ihren Gender Pay Gap erfolgreich schmälern, rangiert Deutschland inzwischen auf dem drittletzten Platz – nur in Österreich und Estland werden Frauen beim Lohn noch mehr diskriminiert. Weder Appelle zum jährlichen „Equal Pay Day“ noch Selbstverpflichtungen haben daran etwas geändert. Deshalb ist es dringend erforderlich, verpflichtende Maßnahmen zur Beseitigung der Entgeltungleichheit zwischen Frauen und Männern festzulegen.

Gesundheitsförderung und Prävention konsequent auf die Verminderung sozial bedingter gesundheitlicher Ungleichheit ausrichten (BT-Drs. 18/4322)

Gesundheitsförderung und Prävention zielen darauf ab, für alle und jeden die gesunde Lebenserwartung, also die Zahl guter, gesunder Jahre im Leben zu erhöhen. Sozial Benachteiligte oder Menschen mit niedrigem Sozialstatus haben hier deutlich geringere Chancen. Menschen aus der unteren Einkommensschicht haben in jedem Lebensalter – von der Kindheit bis zum Tod – ein doppelt so hohes Risiko wie wohlhabende Menschen, ernsthaft krank bzw. zum Pflegefall zu werden oder vorzeitig zu sterben. Schwere Erkrankungen zeigen sich in der oberen Einkommensgruppe rund vier Jahre später – ein deutlicher Zugewinn an Lebensqualität. Der Unterschied zwischen Arm und Reich in der Sterblichkeit und bei den gesunden Lebensjahren nimmt nicht etwa ab –er hat sich nach 10 Jahren Hartz IV und Sozialstaatsabbau deutlich vergrößert. Deshalb ist die Verminderung sozial bedingter gesundheitlicher Ungleichheit eine der zentralen politischen Herausforderungen.

Wohnortnahe Gesundheitsversorgung durch bedarfsorientierte Planung sichern (BT-Drs. 18/4187)

Die Sicherstellung der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung ist Teil des sozialstaatlichen Auftrags. Eine wohnortnahe und bedarfsgerechte gesundheitliche Versorgung kann nur dann gewährleistet werden, wenn eine feinstrukturierte Bedarfsplanung erfolgt und auf dieser Grundlage personelle, räumliche und finanzielle Voraussetzungen zur Versorgungssteuerung geschaffen werden.

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  • Parlamentarische Initiativen

    Fachgespräch „Wie weit noch zur Verwirklichung des Sozialen Menschenrechts auf ein Höchstmaß an Gesundheit?“ im Haus der Demokratie und Menschenrechte

    Wie weit noch zur Verwirklichung des Sozialen Menschenrechts auf ein Höchstmaß an Gesundheit lautete der Titel des Fachgesprächs am 4. Juli, ausgerichtet von Azize Tank, MdB, Sprecherin für Soziale Menschenrechte der Linksfraktion im Bundestag in Kooperation mit der Eberhard-Schultz-Stiftung für Soziale Menschenrechte und Partizipation.

    Lügen haben kurze Beine! Falsche Behauptungen der SPD bei Angriff auf Soziale Grundrechte!

    Die Kollegen der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD waren sichtbar entrüstet und an einem wunden Punkt getroffen. Es reicht nämlich nicht von „sozialer Gerechtigkeit“ zu schwadronieren und die Menschen in der Bundesrepublik zugleich als unmündige Objekten dem Zugriff einer verfehlten Sozialpolitik auszuliefern.

    Dies bestätigt einmal mehr, dass einklagbare Soziale Menschenrechte eine Notwendigkeit darstellen. Nur so kann das Vertrauen in das Grundgesetz und die demokratischen Institutionen zurückgewonnen werden. Den Herausforderungen einer globalisierten Welt muss sich auch die SPD stellen, die mit der Agenda 2010 für soziale Verwerfungen selbst verantwortlich ist. Ein derart ignorantes Verhältnis zu Sozialen Menschenrechten widerspricht nicht nur den längst von der Bundesregierung eingegangenen völkerrechtlichen Verpflichtungen sondern auch der deutschen Verfassungstradition.

    Die LINKE will einklagbare Soziale Grundrechte im Grundgesetz verankern

    Die im UN-Sozialpakt, der Europäischen Sozialcharta und der EU-Grundrechtecharta verankerten Sozialen Menschenrechte sind im Gegensatz zu den bürgerlichen und politischen Menschenrechten nicht als Grundrechte im Grundgesetz verankert. Deshalb können sie nicht mit einer Verfassungsbeschwerde eingeklagt werden. 68 Jahre nach Verkündung des Grundgesetzes muss diese Lücke endlich geschlossen werden! Deshalb hat die Fraktion Die LINKE. im Bundestag einen Gesetzesentwurf zur Aufnahme Sozialer Grundrechte ins Grundgesetz eingebracht (BT-Drs. 18/10860), der am 18. Mai im Deutschen Bundestag debattiert wird, erklärt Azize Tank, MdB, Sprecherin für soziale Menschenrechte der Bundestagsfraktion DIE LINKE und Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales.

    Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz: Berichterstatter-Gespräch zur Aufnahme Sozialer Grundrechte ins Grundgesetz

    Am 26. April 2017 fand im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages ein erweitertes Berichterstattergespräch zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE „Aufnahme Sozialer Grundrechte ins Grundgesetz“ auf BT-Drucksache 18/10860.

    An dem Expertentreffen nahmen vier Sachverständige teil: Prof. Dr. Dr. h.c. Eberhard Eichenhofer i. R. von der Friedrich-Schiller-Universität Jena/Berlin; Prof. Dr. Michael Brenner Friedrich-Schiller-Universität Jena; Prof. Dr. Hans Michael Heinig Universität Göttingen sowie Prof. Dr. Christian Waldhoff von der Humboldt-Universität zu Berlin.