Verbot von Fracking in Deutschland (BT-Drs. 18/4810)

In Deutschland wurden zahlreiche Erlaubnisse zur Aufsuchung sogenannter unkonventioneller Erdgas- und Erdölvorkommen vergeben. In Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen haben verschiedene Energiekonzerne sogar Aufsuchungserlaubnisse für weitaus mehr als die Hälfte der Landesoberfläche. Unternehmen erhoffen sich große Gewinne durch die Ausbeutung dieser Ressourcen. Diese Gasvorkommen – Kohleflözgas, Schiefergas und Tightgas – sind im Gegensatz zu konventionellem Erdgas in dichtem Gestein eingeschlossen. Um das im Gestein gebundene Erdgas zu fördern, wird das riskante Verfahren des Hydraulic Fracturing, kurz Fracking, angewandt. Dabei wird eine mit gefährlichen Chemikalien versetzte Flüssigkeit mit hohem Druck in die Tiefe gepumpt, um das gastragende Gestein aufzubrechen und künstliche Risse zu schaffen.

Rückzahlung der Zwangsanleihe an Griechenland (BT-Drs. 18/4753)

Der griechischen Nationalbank wurde 1942 von den deutschen Besatzern eine sogenannte Besatzungsanleihe auferlegt, zu deren Rückzahlung sich das Deutsche Reich verpflichtet hatte. Bei Kriegsende betrugen die deutschen Verbindlichkeiten noch 476 Millionen Reichsmark. Dieses Darlehen hat Deutschland bis zum heutigen Tag nicht zurückgezahlt, obwohl es die vertraglichen Verpflichtungen des Deutschen Reiches übernommen hat.

Wirksame Alternativen zum nachrichtendienstlich arbeitenden Verfassungsschutz schaffen (BT.-Drs. 18/4682)

Angesichts der strukturellen Defizite und Rechtsverstöße, wie sie im Rahmen des NSU-Untersuchungsausschusses bekannt wurden, ist die Auflösung des nachrichtendienstlich arbeitenden Verfassungsschutzverbundes in der Bundesrepublik Deutschland sowohl politisch als auch rechtlich geboten. Die vom Bundesministerium des Innern und der Länder bisher eingeleiteten und geplanten Maßnahmen tragen diesem grundlegenden Veränderungsbedarf nach Überzeugung des Bundestages nicht nur völlig unzureichend Rechnung, sondern sie verfestigen nach der schwersten Krise dieser Sicherheitsbehörden genau deren wesentliche Bausteine. Aus diesem Grund schlägt der Bundestag einen radikal anderen Weg vor.

Aufwertung der Sozial- und Erziehungsberufe jetzt (BT-Drs. 18/4418)

Beschäftigte im Bereich der Kinder-und Jugendhilfe, der Familienhilfe, der frühkindlichen Bildung und Betreuung und in anderen sozialen Berufen arbeiten unter schwierigen Beschäftigungsbedingungen und oft mit niedrigem Einkommen. Ihre Arbeit mit Menschen erfordert ein hohes Wissen und großes Verantwortungsbewusstsein. Sie ist für die Menschen die sie betreuen sowie unterstützen und für die Gesellschaft unverzichtbar. Ihre Arbeit bedarf durch die Gesellschaft einer deutlich höheren Wertschätzung. Die Bedingungen, unter denen sie arbeiten, sind regelmäßig geprägt durch enorme Belastungen und ein verdichtetes Arbeitsfeld mit der Folge von Überstunden und Erkrankungen. Die Arbeit wird unterdurchschnittlich bezahlt und vermehrt in Teilzeit und Befristungen organisiert, zusehends aber auch über Minijobs, Leiharbeit und Werkverträge. Es besteht dringender Handlungsbedarf, sollen gravierende Nachteile für die Beschäftigten und die betreuten, oft jungen Menschen vermieden werden.

Doppelstandards beenden – Fakultativprotokoll zum UN-Sozialpakt zeichnen und ratifizieren (BT-Drs. 18/4332)

Der Deutsche Bundestag bekräftigt die Verantwortung der Bundesregierung, die Menschenrechtsarbeit in Deutschland zu stärken und sich international für eine Durchsetzung der Menschenrechte einzusetzen. Dies beinhaltet nicht nur die Forderung der Einhaltung der Menschenrechte in anderen Ländern, sondern vor allem eine vollständige Umsetzung vorhandener Menschenrechtsverträge in Deutschland und die Ratifikation ausstehender Verträge seitens der Bundesregierung, wie des Fakultativprotokolls zum UN-Sozialpakt.

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  • Parlamentarische Initiativen

    Fachgespräch „Wie weit noch zur Verwirklichung des Sozialen Menschenrechts auf ein Höchstmaß an Gesundheit?“ im Haus der Demokratie und Menschenrechte

    Wie weit noch zur Verwirklichung des Sozialen Menschenrechts auf ein Höchstmaß an Gesundheit lautete der Titel des Fachgesprächs am 4. Juli, ausgerichtet von Azize Tank, MdB, Sprecherin für Soziale Menschenrechte der Linksfraktion im Bundestag in Kooperation mit der Eberhard-Schultz-Stiftung für Soziale Menschenrechte und Partizipation.

    Lügen haben kurze Beine! Falsche Behauptungen der SPD bei Angriff auf Soziale Grundrechte!

    Die Kollegen der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD waren sichtbar entrüstet und an einem wunden Punkt getroffen. Es reicht nämlich nicht von „sozialer Gerechtigkeit“ zu schwadronieren und die Menschen in der Bundesrepublik zugleich als unmündige Objekten dem Zugriff einer verfehlten Sozialpolitik auszuliefern.

    Dies bestätigt einmal mehr, dass einklagbare Soziale Menschenrechte eine Notwendigkeit darstellen. Nur so kann das Vertrauen in das Grundgesetz und die demokratischen Institutionen zurückgewonnen werden. Den Herausforderungen einer globalisierten Welt muss sich auch die SPD stellen, die mit der Agenda 2010 für soziale Verwerfungen selbst verantwortlich ist. Ein derart ignorantes Verhältnis zu Sozialen Menschenrechten widerspricht nicht nur den längst von der Bundesregierung eingegangenen völkerrechtlichen Verpflichtungen sondern auch der deutschen Verfassungstradition.

    Die LINKE will einklagbare Soziale Grundrechte im Grundgesetz verankern

    Die im UN-Sozialpakt, der Europäischen Sozialcharta und der EU-Grundrechtecharta verankerten Sozialen Menschenrechte sind im Gegensatz zu den bürgerlichen und politischen Menschenrechten nicht als Grundrechte im Grundgesetz verankert. Deshalb können sie nicht mit einer Verfassungsbeschwerde eingeklagt werden. 68 Jahre nach Verkündung des Grundgesetzes muss diese Lücke endlich geschlossen werden! Deshalb hat die Fraktion Die LINKE. im Bundestag einen Gesetzesentwurf zur Aufnahme Sozialer Grundrechte ins Grundgesetz eingebracht (BT-Drs. 18/10860), der am 18. Mai im Deutschen Bundestag debattiert wird, erklärt Azize Tank, MdB, Sprecherin für soziale Menschenrechte der Bundestagsfraktion DIE LINKE und Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales.

    Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz: Berichterstatter-Gespräch zur Aufnahme Sozialer Grundrechte ins Grundgesetz

    Am 26. April 2017 fand im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages ein erweitertes Berichterstattergespräch zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE „Aufnahme Sozialer Grundrechte ins Grundgesetz“ auf BT-Drucksache 18/10860.

    An dem Expertentreffen nahmen vier Sachverständige teil: Prof. Dr. Dr. h.c. Eberhard Eichenhofer i. R. von der Friedrich-Schiller-Universität Jena/Berlin; Prof. Dr. Michael Brenner Friedrich-Schiller-Universität Jena; Prof. Dr. Hans Michael Heinig Universität Göttingen sowie Prof. Dr. Christian Waldhoff von der Humboldt-Universität zu Berlin.